AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma luftdicht.com

Diese AGBs sind Bestandteil aller Vereinbarungen zum Leistungsangebot Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Messung) von Gebäuden, zwischen dem Auftraggeber/in (AG) und Auftragnehmer (AN).

 
§1 Leistungsbeschreibung

Die Blower-Door-Messung beinhaltet eine computergesteuerte Messung nach dem Differenzdruckverfahren gemäß  DIN EN ISO 9972

In dem Basispreis sind folgende Leistungen enthalten:

- Anfahrt und Abfahrt

- Bereitstellung des Messgerätes für die Differenzdruckmessung nach DIN EN ISO 9972

- Herstellung einer konstanten Druckdifferenz zur Lokalisierung von  Leckageortung.

- Durchführung der normgemäßen Messung mit Ermittlung der Temperaturen innen und außen,
der Windgeschwindigkeit sowie der natürlichen Druckdifferenzen vor und nach der Messung und
einer Messreihe mit mind. fünf Druckstufen.

- Leckageortung

- Erstellung eines Prüfberichts mit ausführlicher Darstellung und Dokumentation der Messergebnisse (grafisch und protokollarisch) und Auflistung großer Leckagen

- Übersendung des Prüfberichts als unterschriebene und gestempelte  PDF Datei.



§2 Pflichten der Vertragsparteien

1. Messtermine

Messtermine müssen in der Regel vom AG schriftlich oder per Email bestätigt werden.
Eine Terminverschiebung seitens des AG z. B. aufgrund von fehlendem Baufortschritt ist bis zu fünf Werktagen vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich.

Kurzfristigere Terminverschiebungen werden mit Zusatzkosten in Höhe von pauschal 25% des vereinbarten Preises berechnet.

Für vergebliche Anfahrten (z.B.: Messung aufgrund des Baubetriebs nicht durchführbar, Kein Zugang in das Gebäude, kein geeigneter Baufortschritt) berechnen wir -je nach Anfahrt und Umständen- mind 50% des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Entfernungen über 100km ab Sehnde berechnen wir immer den vollen Gesamtpreis.

Erfolgt die Messung drei Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Durchführungszeitraum aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, nicht, wird der Auftrag storniert und es wird eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Preises fällig.

2. Unterlagen

Zur Durchführung der Messung sind mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin vom AG Bauzeichnungen und der GEG-Nachweis über das zu messende Objekt mit gut lesbaren Flächenangaben nur per Email zu übermitteln.
Alternativ kann die Volumenberechnung gegen Aufpreis vor Ort mittels eines Laser-Entfernungsmessers durchgeführt werden.

3. Zugang zum Objekt, Stromversorgung

Zur Durchführung der Messung und/oder der Leckageortung benötigt der AN ein Zutrittsrecht zum zu messenden Objekt.
Zur Sicherung der Zugänglichkeit zum Objekt hat der AG oder ein bevollmächtigter Vertreter den Termin wahrzunehmen.
Ist dies nicht möglich oder nicht gewünscht, hat er den Zugang durch einen Schlüssel sicher zu stellen.
Der AG hat sicher zu stellen, dass eine 230 Volt Stromversorgung in einer Entfernung von maximal 50 Metern zur Verfügung steht.

4. Baubetrieb

Es ist zu beachten, dass das zu messende Gebäude für die Zeit der Messung nicht betreten oder verlassen werden kann. Es empfiehlt sich, den Baubetrieb ruhen zu lassen oder weitestgehend zu minimieren.
 
§3 Haftung

Es kann vom AN bezüglich der Messergebnisse keine Garantie über die Einhaltung bestimmter Grenzwerte der Luftdichtheit gegeben werden.

Ein bestandener Blower-Door-Test ist keine Garantie dafür, dass keine (versteckten) Baumängel vorhanden sind, die z.B. zu Feuchtigkeitsschäden führen können.
Eine Haftung kann entsprechend nicht übernommen werden.

Eine Verwendung der Leistung als Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahme im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten mit Dritten wird ausgeschlossen.

Bitte wenden Sie dich bei Bedarf an einen Bausachverständigen.

 

§4 Allgemeines

1. Jede Messung erfolgt nach diesen AGBs. Ein entsprechender Dienstleistungsvertrag entsteht formfrei durch (fern-)mündliche Vereinbarung oder schriftlich z.B. auch per E-Mail.

2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Blower-Door-Messung.
Der AN ist aus wichtigem Grund berechtigt, die Messung nicht durchzuführen.

Ebenso besteht kein Schadenersatzanspruch seitens des AG wenn der AN die vereinbarte Dienstleistung z. B. wegen Krankheit nicht zum geplanten Zeitraum durchführen kann.

3. Die AGBs bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmungen nach Möglichkeit durch im wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Sinn gleichkommende zu ersetzen. Gerichtsstand ist Lehrte.

4. Von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag haben Vorrang.

Stand 2.1.2023


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